Halloween – Wenn aus Spaß Sachbeschädigung wird
Wenn es am 31. Oktober wieder heißt „Süßes oder Saures!“, können Streiche schnell ausarten und aus dem vermeintlichen Spaß kann dann schnell eine Sachbeschädigung werden.
Während die einen nur Sturm klingeln oder böse Grimassen schneiden, übertreiben es auch einige und beschmieren Hauswände mit Eiern und Farbe oder verkleben Schlösser.
Hier hört der Spaß auf! Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!
Eine Fassadenreinigung kann schnell mehrere hundert Euro kosten.
Für Taten, die Kinder unter 14 Jahren begehen, haften die Eltern.
Damit es erst gar nicht erst so weit kommt, appelliert die Frankfurter Polizei an die Eltern:
Erklären Sie Ihren Kindern, wo die Grenze eines harmlosen Streichs ist und welche Konsequenzen eine Sachbeschädigung haben könnte.
So bringt Halloween allen nicht nur Spaß und Freude, sondern wird auch nicht zum Horror für die Eltern!
Quelle: Polizeipresse